Satzung und Ordnungen
Satzung des 1. Sintherner Skatclub von 1992
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "1. Sintherner Skatclub von 1992" und hat seinen Sitz in 50259 Pulheim.
Er ist dem Deutschen Skatverband e.V. angeschlossen und der Verbandsgruppe 50 Aachen-Köln zugeteilt.
Geschäftsadresse ist die Adresse des Vorsitzenden Dieter Schnecke.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist das traditionsreiche deutsche Kartenspiel "Skat" 14-tägig dienstags ab 18 Uhr im Clublokal als Hobby und Wettkampf zu betreiben. Gespielt wird nach den Regeln der Internationalen Skat- und Wettspielordnung.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Dem Aufnahmeantrag müssen wenigstens 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Vorstand kann den Ausschluss eines Mitglieds beantragen, wenn dieser sich grob unsportlich und/oder vereinsschädigend verhält bzw. grob gegen die Satzung und Anordnungen der Vereinsorgane verstößt. DerAusschluss muss von mindestens 2/3 der Mitglieder bestätigt werden.
§ 5 Aufnahmegebühr, Beitrag, Startgeld, Abreizgeld, Vereinsturniere.
Die Vereins-, Geschäftsordnung- und Spielordnung legt ergänzend zur Satzung die Regeln fest, die für das Wohlbefinden der Mitglieder und das erfolgreiche funktionieren des Vereins notwendig sind. Diese Regeln können bei Bedarf von der Mitgliederversammlung mit einfacherr Mehrheit verändert werden.
§ 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils am 1. Treffen eines Jahres statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Antrag des Vorstands oder schriftlichen Antrags von mindestens 1/4 der Mitglieder mit der Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Satzungsänderungen können nur mit einer zwei-Drittel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kaassenwart, Spielleiter und dem Informationswart (Pressearbeit und Pflege der Home Page des Vereins).
Der Vorstand regelt die Zuständigkeiten in der Geschäftsordnung. Bei Bedarf kann ein Vorstandsmitglied zwei dieser Funktionen wahrnehmen. Der aus der Mitte der Vereinsmitglieder gewählte Vorsitzende leitet den Verein.
Der Vorstand wird alle zwei Jahre neu gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Sofern ein Mitglied geheime Wahl beantragt, ist diesem nachzukommen.
§ 8 Kassenprüfung
Die Kasse des Vereins wird spätestens vor dem 1. Spieltag des neuen Jahres durch einen von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer geprüft. Sie/Er erstellt darüber einen schriftlichen Bericht.
§ 9 Auflösung des Vereins
Die Auflösung kann nur von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieserr Versammlung darf nur der eine Tagesordnungspunkt "Auflösung des Vereins" stehen.
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn wenigstens dreiviertel, der bei der Versammlung Anwesenden, für die Auflösung stimmt.
Das Vermögen des Vereins fällt in diesem Fall an die Stadt Pulheim.
Ordnungen
1. Vereinsordnung
a) Beitrag, Aufnahmegebühr
Der Jahresbeitrag für die Mitglieder, sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Jahremitgliedsbeitrag beträgt 60 € (Jugendliche 20 €) Die Beitrräge sind halbjährlich, spätestens Februar/August zu zahlen. Die Aufnahmegebühr zu Jahresbeginn beträgt 10 €.; bei Eintritt im zweiten Halbjahr 20 €, ab Okttober 30 €.
b) Verhaltensregeln
Jedes Mitglied hat sich an den Clubabenden sportlich fair und respektvoll zu verhalten. Es werden keine Beleidigungen und/oder erhebliche Störungen der Mitglieder geduldet. Die Interessen des Vereins sind zu beachten.
c) Teilnahme an externen Wettbewerben
Der Verein beteiligt sich - sofern mindestens 6 Spieler zur Verfügung stehen an den Liga- und Mannschafts-Wettbewerben des DSkV. Außerdem informiert der Verein über Termine des DSkV, sowie über externe Turniere in der näheren Umgebung. Für die Teilnahme an der Vorrunde zur DEM zahlt der Verein nur das Startgeld. Die Kosten für Getränke und Verpflegung übernimmt jeder Teilnehmer selber.
2. Geschäftsordnung, Aufgabenverteilung
a) Vorsitzender
Sie/Er leitet den Verein und führt die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung aus. Sie/Er vertritt nach Innen und nach Außen die satzungsmäßigen Belange des Vereins und koordiniert die Arbeitsbereiche der Vorstandsmitglieder.
b) Stellvertreter
Sie/Er unterstützt den Vorsitzenden bei Bedarf und vertritt ihn bei Abwesenheit oder Krankheit.
c) Kassenwart
Sie/Er verwaltet die Vereinskasse, zieht Beiträge ein und stellt die Gewinn-und Verlustrechnung auf. Sie/Er weiß über das Vereinsvermögen Bescheid und ist befugt Auftragserteilungen von Vorstandsmitgliedern zu unterbinden, wenn die Finanzlage dies nicht zulässt.
d) Spielleiter
Sie/Er leitet den Spielbetrieb und entscheidet mit Hilfe von ausgebildeten Skat-Schiedsrichtern bei Regelstreitigkeiten. Er sorgt für die Abgabe der unterschriebenen Spiellisten, - der Startgelder und Abreizgelder einschlielich für eingepasste Spiele. Nach der Abgabe der Listen ist der Spielleiter berechtigt offensichtliche Fehler nachträglich zu korrigieren. Der Spielleiter fertigt die Rangliste einschließlich des Tagessiegers und dem Monatssiegerstand und versendet diese an alle Mitglieder.
e) Presse und Informationswart
Sie/Er sorgt dafür, dass sich interessierte Außenstehende über den 1. Sintherner Skatclub informieren können.
Hierzu aktualisiert er die eigene Home Page und nutzt außerdem die Weitergabe von Informationen an die für Pulheim zuständigen Redaktionen durch Pressemitteilungen.
f) Mannschaftsführer
Sie/Er meldet zu Beginn des Spieljahres dem Vorsitzenden die Ligaspieler und informiert die Spieler über die Liga-Spieltermine. Der Mannschaftsführer informiert die Spieler rechtzeitig wer spielt, wer Ersatzspieler ist und bespricht die Anfahrt zum jeweiligen Spielort. Gewünschte Auswechslungen sind mit dem Spielführer abzusprechen. Das Heimspiel bereitet der Spielführer mit Unterstützung des Vorsitzenden vor.
3. Spielordnung
a) Startgeld und Abreizgeld
Alle Teilnehmer zahlen an den Spielabenden (außer bei Sonder-Preisskat) 3 € Startgeld. 2 € von allen Teilnehmern werden als Geldpreise für die drei Erstplatzierten des Spielabends am kommenden Spieltag ausgezahlt. 1 € von allen Teilnehmern wird den 3 Erstplatzierten im Monat ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt im ungefähren Verhältnis 3:2:1.
Das Startgeld für die Sonderpreisskatabende beträgt 10 € (9 € für Preisgeld, 1 € für die 3 Erstplatzierten im Monat).
Das Startgeld von 9 € von jedem Teilnehmer wird am kommenden Spielabend zu 100 % ausgezahlt. Beim Weihnachtspreisskat wird die Preisverteilung nach den erspielten Punkten am gleichen Abend vorgenommen. Jeder Teilnehmer erhält einen Preis.
Das Abreizgeld für verlorene Spiele beträgt bis zum 3. Spiel je 0,50 €, ab dem 4. Spiel je 1 €. Für eingepasste Spiele zahlt jeder Beteiligte an diesem Spieltisch 0,50 €. Das Startgeld, Abreizgeld und das Geld für eingepasste Spiele ist vom Listenführer 1 mit den Spiellisten verantwortlich dem Spielleiter zu übergeben. Das gesamte eingenommene Geld, dass nach der Preisverteilung übrig bleibt, wird für die Beschaffung der Pokale-, Urkunden-, Clubmeisterpräsente und sonstige Veranstaltungen des Clubs verwendet. Außerdem werden hiervon die Mitgliedsbeiträge des DSkV und das Startgeld für den Ligaspielbetrieb bezahlt.
b) Spielmodus
Im Kalenderjahr sind 26 Spieltage festgelegt. Der 1. findet in der zweiten Kalenderwoche des Jahres statt. Der 2. in der dritten Kalenderwoche; alle übrigen im 14-tägigem Rhytmus.
Am 1. Spieltag findet die Jahreshauptversammlung statt. Danach wird ein Sonder-Preisskat gespielt.
Die weiteren Sonderpreisskatabende sind der Frühjahrs-, Oster-, Herbst- und der Weihnachtspreisskat.
Am 2. Spielabend startet die Clubmeisterschaft mit 24 Spieltagen von denen die besten 18 Spieltagergebnisse in die Wertung für die Clubmeisterschaft gelangen. Gespielt werden an Vierertischen 2 x 36 Spiele, am Dreiertish 2 x 27 Spiele. Das Zeitlimit beträgt pro Serie 110 Minuten. Wird die Zeit nicht eingehalten, weist der Spielleiter auf die Überschreitung hin und beendet nach spätestens weiteren 5 Minuten die Serie.
Teilnehmer, die sich zu Beginn eines Spielabends leicht verspäten, werden gebeten bis 17.55 Uhr den Vorsitzenden oder den Spielleiter zu informieren, damit deren Teilnahme noch bei der Auslosung mit eingeplant werden kann. Die 1. Serie wird an allen Spieltagen ausgelost. Die 2. Serie wird nach den Ergebnissen der 1. Serie gesetzt. Nur bei Sonderpreiskatabenden wird auch die 2. Serie ausgelost. Alle erzielten Spielpunkte werden vom Spielleiter in einer Rangliste addiert und fortgeschrieben. Diese Rangliste wird den Mitgliedern nach jedem Spieltag vom Spielleiter per Mail zugesandt. Die 18 besten Tagesergebnisse werden für die Clubmeisterschaft gewertet.
Bei Verhinderung eine Spielers wegen Urlaub, Krankheit etc. werden für diesen Spieltag 750 Punkte in der Jahresrangliste gut geschrieben.
Die 3 Bestplatzierten Spieler der Clubmeisterschaft erhalten nach Ende der Clubmeisterschaft einen Clubmeister-Pokal oder alternativ einen Geldpreis und eine Urkunde mit den erreichten Punkten.
Monatssieger ist der Spieler, der die meisten Punkte der Spieltage eines Monat erspielt hat; unabhängig ob im Monat 2 oder 3 Spieltage stattfinden. Der Monatssieger erhält einen Geldpreis und eine Urkunde. Zusätzlich wird ein interner Weihnachtspreisskat nur für Mitglieder ausgespielt, der nicht in die Jahreswertung für die Clubmeisterschaft fließt.
c) Spielregeln
Gespielt wird nach der Internationalen Skatordnung (IskO). Jeder Spieler hat die Liste zu unterzeichnen und damit die Richtigkeit zu bestätigen. Der Listenführer ist für die Abgabe der unterschriebenen Spiellisten-, des Abreizgeldes und des Einpassgeldes an den Spielleiter verantwortlich. Nach dieser Abgabe kann kein Spieler mehr das Ergebnis der Listen reklamieren. Lediglich der Spielleiter ist berechtigt, offensichtliche Rechenfehler noch im nachträglich zu korrigieren.
Bei Verstößen gegen die Skatordnung oder bei Unstimmigkeiten mit der Listenführung ist ein geprüfter Schiedsrichter einzuschalten. Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln ist der Spielleiter und/oder der Vorsitzende einzuschalten.
Ein Grand Ouvert muss vor Ausführung des Spiels bei der Spielleitung angemeldet werden, wenn der Spieler für das danach erfolgreiche durchgeführte Spiel eine Urkunde erhalten möchte.
Pulheim, 27. Februar 2024
gez. Dieter Schnecke
(Vorsitzender)
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